Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?

Wenn Ihr Kind eine körperliche, geistige oder (drohende) seelische Behinderung hat, kann für Ihr Kind/Jugendliche*n Eingliederungshilfe gewährt werden.

 

Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe ist der § 35a SGB VIII oder SGB Xll.

Demnach haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre körperliche, geistige oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit (drohender) Behinderung in KiTa's muss nicht zuletzt vor dem Hintergrund der 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention regelmäßig in den Blick genommen werden.

Wir unterstützen Kinder, die in einer KiTa eine Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB XII wegen mindestens einer Behinderung erhalten. Dies kann eine körperliche, geistige oder drohende seelische Behinderung (u.a. auch Entwicklungsverzögerung) sein.

 

Inklusion wird im Rahmen dieser Konvention verstanden als die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung an der Gesellschaft, und somit auch an der Kindertagesbetreuung.

Inklusion stellt die Einzigartigkeit des Individuums in den Mittelpunkt.

Was bedeutet Integration / Inklusion?

 

Integration bedeutet für uns, alle Kinder, unabhängig von ihrer Lebenssituation und ihren mitgebrachten Voraussetzungen, wichtig und ernst zu nehmen.



Integration kann nur erfolgreich sein, wenn jedes einzelne Kind, unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, zu seinem Recht kommt.


Integration bedeutet nicht die Anpassung der Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf, sondern das wechselseitige und gemeinsame Lernen von- und miteinander.


Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne zusätzlichem Förderbedarf soll einer möglichen sozialen Isolierung vorbeugen, bzw. diese verringern und allen Kindern die Möglichkeit geben, im Umgang untereinander Verhaltensweisen für ein besseres Miteinander zu entwickeln.

Aufgabe eines Integrationshelfers im Kindergarten

Im Gegensatz zur Aufgabe der Erzieherin, die sich um mehrere Kinder gleichzeitig kümmern muss, beschäftigen sich Integrationskräfte lediglich mit einem einzigen Kind. Das Ziel der Integration besteht darin, Kinder mit besonderen Bedürfnissen nicht auszugrenzen, sondern aktiv in den Kindergartenalltag mit einzubeziehen.


Da dies nicht in allen Fällen so einfach ist, kommt ein Integrationshelfer zum Einsatz. Jedes Kind, welches aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung besondere Unterstützung benötigt, soll trotz dieses Defizits möglichst normalen Unterricht bzw. Betreuung erhalten.


Mit etwas mehr Aufmerksamkeit wird es möglich, dass das Integrationskind nicht nur selbst besser zurechtkommt, sondern auch in der Gruppe akzeptiert wird und diese mit seiner Anwesenheit bereichert.


Ein Integrationshelfer im Kindergarten muss immer dann zur Stelle sein, wenn ein Eingreifen erforderlich ist. Je nach Art der Behinderung können dies sehr unterschiedliche Situationen sein, auf die sich die Integrationskräfte einstellen müssen.
Wichtig ist jedoch, dass die regulären Vorhaben im Kindergarten nicht gestört werden.


Neben der direkten Beschäftigung mit dem Kind ist die Arbeit als Integrationshelfer vor allem durch eine Zusammenarbeit mit den Eltern sowie den Erziehern geprägt. Dies äußert sich durch regelmäßige Teamsitzungen sowie intensive Vorabgespräche mit den Eltern und durch das Erstellen von Entwicklungsberichten.

Konzentrationstraining
Share by: